Landesstudierendenvertretung fordert eine Verfasste Studierendenschaft, die funktioniert!
Landesstudierendenvertretung fordert Nachbesserung beim Gesetz zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft
Die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg sieht in dem am 7.2.2012 herausgegebenen Kabinettsbeschluss zur Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft, endlich eine ihrer Grundforderungen an der richtigen Stelle auf der Agenda. Jedoch scheint es von Seiten der grün-roten Landesregierung an Vertrauen in die Fähigkeiten der Studierendenvertretungen und dem nötigen Weitblick für die Umsetzung zu mangeln. Unter dem Druck der durch die Rektorate vor allem der Universitäten ausgeübt wurde, geht der Gesetzentwurf grundlegend an den Realitäten an den Hochschulen vorbei.
“Wir fordern seit Jahrzehnten die Wiedereinführung der Verfasste Studierendenschaft. Dies zu tun versprach die neue Landesregierung, doch es weht nach wie vor der Wind von Gängelung und unverständlicher Kontrollinstanzen, der uns noch aus CDU-Zeiten bekannt ist!”, so Christoph Krumm, Mitglied im Präsidium der Landesstudierendenvertretung.
Konkret geht es hierbei um Punkte die die Bereiche der Satzungs- und Finanzautonomie berühren. Das Gesetz in seiner jetzigen Fassung ändert zu wenig an der Abhängigkeit der Studierendenvertretungen vom Wohlwollen der Rektorate. Man hatte großzügig versäumt den Studierenden wirklich eigenverantwortliche Arbeit zu übertragen. Stattdessen wird versucht die Studierendenschaften der verschiedensten Hochschulen in einen festgelegten Rahmen zu zwingen.
“Leider wurde hierbei an den Bedürfnissen, vor allem kleiner Hochschulen, wieder einmal vorbei geplant. Es kann nicht sein, dass eine solche Milchmädchenrechnung die Grundlage für Vertretungsarbeit bildet!” erklärt Marie Haibt, ebenfalls im Präsidium. Obwohl in Gesprächsrunden im Vorfeld von Seiten der Studierenden immer wieder auf die spezielle Situation kleiner Hochschulen aufmerksam gemacht wurde, macht dieser Entwurf die studentische Vertretung solcher Hochschulen handlungsunfähig. Die fehlende finanzielle Unterstützung, macht es unmöglich sozial verträgliche Beiträge für die Studierenden zu gewährleisten. Ebenso zwingt das vorgesehene Organisationsmodell, welches bei Nichtkonstituierung ab August 2013 automatisch in Kraft tritt, diesen Hochschulen ein Parlament mit mindestens 15 Personen auf, "So säße an der Musikhochschule Rottenburg von ihren 40 Studierenden über ein Drittel im Parlament.", erklärt Christoph Krumm weiter.
Die Landsstudierendenvertretung erarbeitet und verdeutlicht seit Monaten die aus Sicht der Studierenden notwendigen Punkte. Hierzu hat sie sowohl einen eigenen Gesetzentwurf erstellt, als auch in mehreren Ministeriumsgesprächen auf die Vielfalt der Baden-Württembergischen Hochschullandschaft hingewiesen.
“Die Landesregierung muss dringend nachbessern, um wirkliche studentische Mitbestimmung zu ermöglichen. Der aktuelle Entwurf muss eine praktikable Verfasste Studierendenschaft ermöglichen, keinen Schein-Demokratie-Apparat!”, bekräftigt Laura Elisa Maylein,Sprecherin der Landesstudierendenvertretung. In den aktuellen Prozess haben die StudierendenvertreterInnen stets ihre Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft erklärt. Dies wird auch in Zukunft so sein, denn der Entwurf der Landesregierung kann auf keinen Fall so bleiben wie er ist.